AGB
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (“AGB”)
der House of YAS GmbH, nachfolgend „HoY“ genannt
c/o Sechtemer Str. 5, 50968 Köln
Begriffsdefinitionen:
„HoY“: House of Yas GmbH
Kunde/Auftraggeber: juristische oder natürliche Person, die Dienstleistungen von „HoY“ bezieht
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Texten für Online- und Printformate erfolgen ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Nutzung der Dienstleistungen von „HoY“
Mit der Auftragserteilung durch den Kunden erkennt dieser gleichzeitig die zu diesem Zeitpunkt geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von „HoY“ an. Der Kunde ist bei Beauftragung von „HoY“ dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Daten und Auskünfte abzugeben. Sämtliche Angebote von „HoY“ sind freibleibend, „HoY“ behält sich die Möglichkeit vor, seine Dienstleistungen jederzeit einzustellen.
3. Bestellung von Texten
3.1 Als Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen „HoY“ und Kunden dient ein Angebot, welches der Kunde rechtswirksam annimmt. Nach Auftragsbestätigung und Briefing übernimmt das Team von „HoY“ die Erstellung der Texte.
3.2 Die Rechte Dritter (Datenschutz-, Marken-, Urheber-, Namensrechte) dürfen durch die Briefing-Vorgaben des Kunden bei einem Auftrag weder beeinträchtigt noch verletzt werden. Dazu gehören gewaltverherrlichende, anstößige, illegale, persönlichkeitsverletzende oder verleumderische Briefing-Vorgaben sowie damit in Verbindung stehende Assoziationen. Bei einem Verstoß seitens des Kunden gegenüber dieser Bestimmung hat „HoY“ das Recht, Aufträge oder Bestellungen zurückzuweisen oder die Arbeit einzustellen. Grundsätzlich ist der Kunde dazu verpflichtet, „HoY“ von den Ansprüchen Dritter freizustellen, auch wenn „HoY“ den Auftrag angenommen hat.
3.3 Der Zeitraum für die Auftragsbearbeitung ist individuell von dem Kunden und „HoY“ gemeinsam festzulegen. Für Textaufträge gilt zusätzlich: Von Auftraggeber und „HoY“ wird zur Vorbeugung von Plagiaten und zur Sicherstellung der individuellen Erstellung des Textes der Onlineservice „Copyscape“ (www.copyscape.com) akzeptiert. Dieser wird im Standardbearbeitungsverfahren durch „HoY“ eingesetzt, die hierdurch erfolgte Plagiatsprüfung wird anhand gespeicherter sogenannter Logfiles dokumentiert. Über diese Maßnahmen hinaus ist „HoY“ zu keiner weitergehenden Überprüfung der jeweiligen Einzigartigkeit der Texte verpflichtet.
3.4 Für Textaufträge gilt: Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgt standardgemäß sieben Tage nach Projektbeginn die erste Teilleistung von Texten an den Auftraggeber zu Zwecken der Qualitätssicherung. Hierbei liegt beim Kunden die Verpflichtung, diese Teilleistung nach den gewünschten Kriterien zu prüfen und etwaige Änderungswünsche in Bezug auf die erfolgte Teilleistung an „HoY“ mitzuteilen. Die solcherart abgenommenen Textlieferungen begründen den qualitativen Maßstab der nachfolgenden Textlieferungen des jeweiligen Auftrages.
4. Annahme/ Nachbesserung / Ablehnung
Mit dem Zugang einer Contentlieferung beim Kunden verpflichtet sich dieser, innerhalb von sieben Werktagen zu kommunizieren, ob die Contentlieferung angenommen wird, Nachbesserungen in Anspruch genommen werden sollen oder das Projekt abgelehnt wird. Entsprechendes trifft auf verabredete Teillieferungen zu. Sollte innerhalb von sieben Werktagen keine Kommunikation von Seiten des Auftraggebers stattfinden, so gelten die gänzlich oder teilweise erfolgten Contentlieferungen als vom Kunden abgenommen. Eine solche Abnahmefiktion ist hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel unwirksam. „HoY“ verpflichtet sich, den Auftraggeber zu Fristbeginn der genannten Nachbesserungs- bzw. Ablehnungserklärung hinsichtlich seiner diesbezüglichen Pflichten besonders aufzuklären.
5. Abnahme/ Abrechnung
Nimmt der Kunde die Contentlieferung an, so wird dem Auftraggeber der mit Zustandekommen des Kaufvertrages gültige Preis fällig und in Rechnung gestellt. Die ausgestellte Rechnung ist ohne jeden Verzug und innerhalb von maximal zehn Tagen nach Zugang zu begleichen. Anstelle der Rechnungsstellung akzeptiert „HoY“ auch eine Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises in Vorkasse.
6. Nachbesserung/Ablehnung
6.1 Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt im Falle der Mangelhaftigkeit einzelner Contentinhalte (z.B. von Texten oder Videos) notwendige Nachbesserungen zu verlangen. Hierbei sollen die Anforderungen zur Nachbesserung der jeweiligen Elemente so exakt wie möglich formuliert werden, so dass „HoY“ die Nachbesserungen nach Möglichkeit im Kundeninteresse erfüllen kann.
6.2 „HoY“ ist lediglich zu einer solchen Nachbesserung verpflichtet, sofern diese durch die ursprünglichen Auftragsanforderungen spezifiziert oder durch Argumente begründet ist, deren Kenntnis durch „HoY“ der Auftraggeber auch ohne konkrete Formulierung innerhalb der Auftragsanforderung voraussetzen musste. Wird eine Nachbesserung für nötig befunden, wird „HoY“ diese innerhalb eines angemessenen Zeitraumes umsetzen. Anschließend steht dem Auftraggeber die Annahme, erneute Nachbesserung oder Ablehnung des jeweiligen Contentelementes frei; hierbei kann jedoch nur dann eine weitere Nachbesserung zulässig erfolgen, sofern das Contentelement erkennbare Mängel aufweist und die Anforderungen zur erneuten Überarbeitung innerhalb der ersten Nachbesserungsanforderung begründet sind.
6.3 Um ein Contentprojekt wirksam abzulehnen, ist von Kundenseite eine detaillierte Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervor geht, dass der gelieferte Content von der vereinbarten Auftragsbeschreibung abweicht. „HoY“ wird eine vom Auftraggeber vorgelegte Ablehnung anhand dieser Begründung prüfen und lediglich dann akzeptieren, wenn der Anforderungsstatus des Kunden inhaltlich mit der ursprünglichen Auftragserteilung übereinstimmt.
6.4 Sollte eine Ablehnung nicht oder unzureichend begründet sein, so behält sich „HoY“ das Recht vor, die Ablehnung nicht anzuerkennen und zurückzuweisen.
7. Nutzungsrechte
7.1 Durch Zugang und Abnahme eines auftragsgemäß gefertigten Contentelements (z.B. eines Textes) innerhalb eines Contentprojektes erhält der Auftraggeber das ausschließliche, exklusive, weder zeitlich noch räumlich eingeschränkte Nutzungsrecht zur Speicherung, Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder sonstigen Verwertung des besagten Contentelementes. Dieses Nutzungsrecht wird nur unter der notwendigen Voraussetzung eingeräumt, dass der Kunde das jeweilige Contentelement ohne Einschränkung abnimmt und bezahlt.
7.2. Eine Nutzung der Contentinhalte vor der finalen Abnahme und Begleichung der Rechnung ist untersagt.
8. Abwerbeversuche/ Abwerben
Sollte ein Kunde – unabhängig von dem damit erzielten Erfolg – den Versuch unternehmen, einen oder mehrere Autoren bzw. Freelancer abzuwerben oder selbige zur Kontaktaufnahme oder zur Anfertigung eigener Aufträge bei gleichzeitigem Ausschluss von „HoY“ zu motivieren, wird „HoY“ dies als Vertragsbruch werten und sich vorbehalten, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung einzustellen sowie entsprechende „HoY“ in dieser Situation zustehende Ansprüche geltend zu machen.
9. Haftung
9.1 Etwaige Haftungsansprüche gegen „HoY“ sind auf typische, erwartbare Schäden reduziert, sofern nicht einer der folgenden Fälle zutrifft: a) Die Schadensursache ist in einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens „HoY“ oder eines seiner Erfüllungsgehilfen begründet, b) Es liegt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch „HoY“ vor, auf deren Befolgung vom Kunden regelmäßig vertraut werden durfte (Kardinalpflicht), c) Der Schaden liegt in der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit oder d) ein Haftungsausschluss ist gemäß zwingender Regulatorien des Produkthaftungsgesetzes nicht erlaubt.
9.2 Es wird von „HoY“ keinerlei Haftung gewährt für Schäden, die infolge technischer Ausfälle oder anderer technischer Fehlfunktionen auf Seiten der Auftraggeber oder durch höhere Gewalt zustande kommen. Insbesondere leistet „HoY“ keinerlei Gewähr für die inhaltliche Korrektheit der durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, Inhalte oder Texte.
10. Datensicherung
„HoY“ wird im Rahmen regelmäßig erfolgender Datensicherungen die hinsichtlich des Contentprojektes benötigten Informationen sicherstellen. Falls trotz dieser Maßnahmen etwaige Datenverluste auftreten, wird „HoY“ Anstrengungen zur unverzüglichen Fehlerkorrektur und der Wiederherstellung des Informationsmaterials auf den Zustand vor Eintreten des Datenverlustes vornehmen. Ansprüche gegen „HoY“ bezüglich eines eventuell auftretenden Datenverlustes oder hinsichtlich einer solchen Fehlerkorrektur bzw. Wiederherstellung können jedoch nicht geltend gemacht werden.
11. Datenschutz
Bezüglich des Datenschutzes gelten die in der Datenschutzerklärung von „HoY“ angeführten Erläuterungen: http://hoy.fhoke.com/datenschutz/
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für das Vertragsverhältnis von Auftraggeber und „HoY“ ist ausschließlich die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
12.2 Im Falle, dass der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen, die sich aus dem Vertrag oder hinsichtlich des Vertrages zwischen dem Kunden und „HoY“ ergeben, bestimmt.